Die Regeln, wie man sich während der Corona-Epidemie zu verhalten hat, werden immer wieder den Gegebenheiten angepasst. Seit 8. November 2020 ist nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet (= derzeit das gesamte Ausland) eine Einreiseanmeldung vorgeschrieben, um den Behörden die Kontrolle der Quarantänepflicht zu erleichtern. Die nun ausschließlich digitale Anmeldung ersetzt die die Aussteigekarte in Papierform, wie man sie aus dem Flugverkehr vielleicht noch kennt.
Dazu gibt man die einzelnen Regionen an, in denen man sich während der letzten zehn Tage aufgehalten hat. Die Daten werden bei der Übertragung verschlüsselt und ausschließlich dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt zugänglich gemacht. 14 Tage später werden sie automatisch gelöscht. Für Berufspendler existieren Ausnahmeregelungen; alle anderen Einreisenden sollen sich über die in 13 Sprachen verfügbare Webanwendung unter www.einreiseanmeldung.de registrieren.
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von Solveig Michelsen