Die Wagen sind Wahrzeichen und rollende Museen zugleich. Mehrmals schon sollten sie eingemottet werden. Jedes Mal gab es jedoch augenblicklich großen Protest. Seit 1955 ist es Gesetz: Der Betrieb der drei Linien kann nur mit Zustimmung der Wählermehrheit eingestellt werden - ein wirklich unwahrscheinlicher Fall.